Keine Auslieferung Erdogans
Ungenügende Verdachtsmomente
Der im Februar 2006 in der Schweiz verhaftete Kurde Erdogan Elmas darf nicht an die Türkei ausgeliefert werden und muss freigelassen werden. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Betroffenen gutgeheissen und den positiven Auslieferungsentscheid des Bundesamts für Justiz aufgehoben.
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