Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht
Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der RK-N
Der Bundesrat befürwortet die Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren. Dies hält er in seiner am 27. Februar 2008 verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) fest.
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