Keine Mindesthöhe für Parzellen-Überflug erzwingbar
Bundesgericht entscheidet gegen Grundbesitzer am Flughafen Zürich
BGer – Grundbesitzer beim Flughafen Zürich können nicht gerichtlich erzwingen, dass ihre Parzelle nur in einer gewissen Mindesthöhe überflogen wird. Laut Bundesgericht müssen sie vielmehr Entschädigungsansprüche im Enteignungsverfahren geltend machen.
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