Liebe Leserinnen und Leser

Open Source Software (OSS) ist frei zugängliche Software. Das bedeutet u.a., dass ihr Sourcecode in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vorliegt und von jedermann eingesehen werden kann. Entsprechende Programme dürfen privat kostenlos kopiert, weiterentwickelt und verbreitet werden. Bekannt sind z.B. der Browser Firefox Mozilla oder das Betriebssystem Linux. Die Software-Entwicklungen stehen dabei unter einer Software-Lizenz. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Open-Source-Lizenz ist die GNU General Public Licence (GPL), deren neuste Version GPLv3 am 29. Juni 2008 verabschiedet wurde. RA Gianni Fröhlich-Bleuler orientiert über die Neuerungen der GPLv3.

Wer darf dem unerträglich gewordenen Leben eines psychisch Kranken ein Ende setzen? Und darf das auch jemand anderes als der Kranke selbst entscheiden? Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger nimmt kurz und kritisch Stellung zur Sterbehilfesituation in der Schweiz inkl. einiger Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!

Mit besten Grüssen
Gianni Fröhlich-Bleuler
Gianni Fröhlich-Bleuler
Abstract

Die GNU General Public License (GPL) ist die wichtigste Open Source-Lizenz. Vor einigen Monaten ist die Version 3 der GPL publiziert worden, die gegenüber der Version 2 einige wichtige Neuerungen enthält. Auf diese Neuerungen wird im folgenden Aufsatz eingegangen.

Hans Giger
Hans Giger
Abstract

Teilweise besteht immer noch die Überzeugung, dass die organisierte Sterbebegleitung gesetzlich grundsätzlich nicht verboten sei. Der Autor präsentiert eine kurze Stellungnahme zur Sterbehilfesituation inkl. Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Jungen Ausländern kann die Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule verweigert werden. Laut Bundesgericht hat die Schwyzer Justiz die Einbürgerung eines 17-Jährigen durch die Gemeindeversammlung zu Recht aufgehoben.

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Wer seine Mietwohnung definitiv nicht mehr selber nutzen will, darf sie gegen den Willen des Vermieters nicht einem Untermieter überlassen. Sonst droht laut Bundesgericht die vorzeitige Kündigung.

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) muss den Niederlanden 270’000 Euro an das Lösegeld zur Freilassung des MSF-Mitarbeiters Arjan Erkel bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde aus Den Haag teilweise gutgeheissen.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (Weko) schliesst die Untersuchung gegen die Documed AG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen mit einer einvernehmlichen Regelung. Während des Untersuchungsverfahrens hatte die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen.