Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Open Source Software (OSS) ist frei zugängliche Software. Das bedeutet u.a., dass ihr Sourcecode in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vorliegt und von jedermann eingesehen werden kann. Entsprechende Programme dürfen privat kostenlos kopiert, weiterentwickelt und verbreitet werden. Bekannt sind z.B. der Browser Firefox Mozilla oder das Betriebssystem Linux. Die Software-Entwicklungen stehen dabei unter einer Software-Lizenz. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Open-Source-Lizenz ist die GNU General Public Licence (GPL), deren neuste Version GPLv3 am 29. Juni 2008 verabschiedet wurde. RA Gianni Fröhlich-Bleuler orientiert über die Neuerungen der GPLv3.

Wer darf dem unerträglich gewordenen Leben eines psychisch Kranken ein Ende setzen? Und darf das auch jemand anderes als der Kranke selbst entscheiden? Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger nimmt kurz und kritisch Stellung zur Sterbehilfesituation in der Schweiz inkl. einiger Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche!

Mit besten Grüssen