Liebe Leserinnen und Leser
Wer darf dem unerträglich gewordenen Leben eines psychisch Kranken ein Ende setzen? Und darf das auch jemand anderes als der Kranke selbst entscheiden? Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger nimmt kurz und kritisch Stellung zur Sterbehilfesituation in der Schweiz inkl. einiger Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
Mit besten Grüssen
Abstract
Die GNU General Public License (GPL) ist die wichtigste Open Source-Lizenz. Vor einigen Monaten ist die Version 3 der GPL publiziert worden, die gegenüber der Version 2 einige wichtige Neuerungen enthält. Auf diese Neuerungen wird im folgenden Aufsatz eingegangen.
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Teilweise besteht immer noch die Überzeugung, dass die organisierte Sterbebegleitung gesetzlich grundsätzlich nicht verboten sei. Der Autor präsentiert eine kurze Stellungnahme zur Sterbehilfesituation inkl. Überlegungen zur Strafbarkeit der organisierten Sterbebegleitung.
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BGer – Jungen Ausländern kann die Einbürgerung wegen disziplinlosem Verhalten in der Schule verweigert werden. Laut Bundesgericht hat die Schwyzer Justiz die Einbürgerung eines 17-Jährigen durch die Gemeindeversammlung zu Recht aufgehoben.
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BGer – Wer seine Mietwohnung definitiv nicht mehr selber nutzen will, darf sie gegen den Willen des Vermieters nicht einem Untermieter überlassen. Sonst droht laut Bundesgericht die vorzeitige Kündigung.
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BGer – Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) muss den Niederlanden 270’000 Euro an das Lösegeld zur Freilassung des MSF-Mitarbeiters Arjan Erkel bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde aus Den Haag teilweise gutgeheissen.
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Die Wettbewerbskommission (Weko) schliesst die Untersuchung gegen die Documed AG betreffend die Publikation von Arzneimittelinformationen mit einer einvernehmlichen Regelung. Während des Untersuchungsverfahrens hatte die Documed AG diskriminierende Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Publikation von Arzneimittelinformationen fallengelassen.