Änderung der Pfandbriefverordnung soll Interbankenmarkt beleben
Rechtsgebiete:
Kapitalmarktrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Änderung der Pfandbriefverordnung soll Interbankenmarkt beleben, in: Jusletter 23. Februar 2009
Der Bundesrat hat eine Revision der Pfandbriefverordnung gutgeheissen. Ab 1. März 2009 können somit weitere Kapitalbestandteile als die bisher vorgesehenen als Eigenkapital der beiden Pfandbriefzentralen angerechnet werden. Die breitere Eigenkapitalunterlegung erlaubt es den Pfandbriefzentralen, zusätzliche Pfandbriefdarlehen auszugeben. Das soll zur Liquidität im Interbankenverkehr beitragen.