Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Eheverträge, Scheidungsunterhalt, eheliches Güterrecht, Kindesrecht, Vormundschaftsrecht sind nur eine Auswahl an Bereichen des Familienrechts, über die das Bundesgericht regelmässig zu entscheiden hat: Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es fast 300 Entscheidungen. Prof. Dr. Regina Aebi-Müller fasst die relevanten Entscheide des Bundesgerichts zum Familienrecht im Zeitraum von November 2010 bis Juli 2012 thematisch zusammen und bietet so einen für die Praxis relevanten Überblick.
 
Sport, Musik und Wirtschaft sind Beispiele aus dem alltäglichen Leben, in denen der Verein als dominierende Rechtsform auftreten kann. In der Schweiz gibt es inzwischen deutlich mehr als 100‘000 Vereine. Jeder dieser Vereine hat durchschnittlich drei bis fünf Vorstandsmitglieder. Damit sind rund eine halbe Million Menschen in der Schweiz von der Haftungsproblematik des Vereinsvorstandes (potentiell) betroffen. Dem besonderen Fall der Haftung des Vereinsvorstandes für nichtabgelieferte AHV-Beiträge widmet sich Simon Hürbin. Er berücksichtigt hierbei die seit Januar 2012 geltende Änderung des Art. 52 AHVG (Haftung des Arbeitgebers), durch welche eine subsidiäre Arbeitgeberorganhaftung gesetzlich verankert wurde.
 
Kann ein ausländischer Insolvenzverwalter in der Schweiz Forderungen einklagen oder vollstrecken? Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine ausländische Insolvenzverwaltung aufgrund fehlender Prozessführungsbefugnis in der Schweiz faktisch handlungsunfähig. Rolf Kuhn und Marjolaine Jakob beleuchten diese aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung und untersuchen unter anderem, ob einem ausländischen Insolvenzverwalter mittels einer Schiedsvereinbarung die Prozessführungsbefugnis eingeräumt werden kann.
 
Vielen Menschen mangelt es auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch immer an einer akzeptablen Grundversorgung mit Wasser. Dr. Christian Hofer geht der Frage nach, inwieweit alle Menschen ein Recht auf Wasser haben und wie sich ein solches Recht begründen lässt; welche Pflichten aus einem solchen Recht resultieren und inwieweit diese Pflichten mit dem Einbezug Privater in die Wasserversorgung vereinbar sind.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
RA, stellv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

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