Jusletter

StPO: Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Untersuchungshaft
  • Zitiervorschlag: Jurius, StPO: Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr, in: Jusletter 24. März 2014
Begeht eine Person zum ersten Mal eine schwere Straftat und besteht die Gefahr, dass sie ein weiteres gleichartiges Delikt begehen könnte, soll sie in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft genommen werden können. Das will das Parlament.

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