Aus der Frühjahrssession 2014

StPO: Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr

Jurius
Jurius
Rechtsgebiete:

Strafprozessrecht, Untersuchungshaft

Zitiervorschlag: Jurius, StPO: Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr, in: Jusletter 24. März 2014

Begeht eine Person zum ersten Mal eine schwere Straftat und besteht die Gefahr, dass sie ein weiteres gleichartiges Delikt begehen könnte, soll sie in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft genommen werden können. Das will das Parlament.


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