Aus der Frühjahrssession 2014
StPO: Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr
Rechtsgebiete:
Strafprozessrecht, Untersuchungshaft
Zitiervorschlag: Jurius, StPO: Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr, in: Jusletter 24. März 2014
Begeht eine Person zum ersten Mal eine schwere Straftat und besteht die Gefahr, dass sie ein weiteres gleichartiges Delikt begehen könnte, soll sie in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft genommen werden können. Das will das Parlament.