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Aus dem Bundesgericht

Retrozessionen: Anspruch auf Herausgabe verjährt in zehn Jahren

Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesgericht

Rechtsgebiete:

Obligationenrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Retrozessionen: Anspruch auf Herausgabe verjährt in zehn Jahren, in: Jusletter 10. Juli 2017

BGer – Der Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Retrozessionen, die dem Beauftragten von Dritten zugeflossen sind, unterliegt einer Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Verjährung beginnt für jede einzelne Retrozession an dem Tag zu laufen, an dem sie der Beauftragte erhalten hat. (Urteil 4A_508/2016)


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