«Lozärner Bier» aus Schaffhausen darf vorerst inkognito bleiben
BGer – Bis zur Urteilsfällung des Bundesgerichts muss auf den Flaschen des «Lozärner Bier» nicht darauf hingewiesen werden, dass das Getränk in Schaffhausen gebraut wird. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Lozärner Bier AG die aufschiebende Wirkung gewährt. (Urteil 2C_761/2017)
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