Grossbanken: Neues Kapitalregime bei Beteiligungen und Stand Notfallplanung
Medienmitteilungen
Bankrecht, Aufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Grossbanken: Neues Kapitalregime bei Beteiligungen und Stand Notfallplanung, in: Jusletter 912
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Behandlung von Beteiligungen bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen der beiden Schweizer Grossbanken an. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Juli 2017 in Kraft. Gleichzeitig informiert die FINMA über die den beiden Grossbanken gewährten Rabatte wegen Verbesserungen ihrer globalen Sanier- und Abwickelbarkeit. Die FINMA hält aufgrund der Fortschritte von Credit Suisse und UBS ihr maximales Rabattpotential zurzeit zu rund einem Drittel für ausgeschöpft.