Niederlassungsbewilligung wegen U-Haft im Ausland erloschen
BGer – Die Solothurner Behörden haben bei einem anerkannten Asylsuchenden aus Eritrea zu Recht festgestellt, dass dessen Niederlassungsbewilligung wegen sechsmonatiger Untersuchungshaft in Deutschland erloschen ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hatte seine Bewilligung in der Schweiz nicht reservieren lassen. (Urteil 2C_776/2017)
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