Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Kartellsanktionen gegen Aargauer Baufirmen mehrheitlich bestätigt

Jurius
Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Rechtsgebiete:

Kartellrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Kartellsanktionen gegen Aargauer Baufirmen mehrheitlich bestätigt, in: Jusletter 13. August 2018

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mehrheitlich die bei ihm angefochtenen Kartellsanktionen der Wettbewerbskommission gegen Baufirmen aus dem Kanton Aargau. Dabei reduziert das Gericht die Sanktionen von rund CHF 2.8 Millionen auf rund CHF 1.9 Millionen. Die Urteile klären wichtige Grundsatzfragen, namentlich zur kartellrechtlichen Beurteilung von Absprachen bei öffentlichen und privaten Beschaffungen. (Urteile B-771/2012, B-807/2012, B-829/2012 und B-880/2012)


Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster