Jusletter

Zur sozialversicherungsrechtlichen Qualifikation von Uber-Fahrern

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Gächter / Michael E. Meier
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Gächter / Michael E. Meier, Zur sozialversicherungsrechtlichen Qualifikation von Uber-Fahrern, in: Jusletter 3. September 2018
Nach den Entscheiden des Sozialversicherungsgerichts Zürich vom 10. Juli 2018, welche die Streitigkeiten zur weiteren Sachverhaltsabklärung an die Suva zurückgewiesen haben, ist gerichtlich weiterhin noch nicht entschieden, wie Uber-Fahrer sozialversicherungsrechtlich zu qualifizieren sind. Der vorliegende Beitrag fasst die zentralen Argumente zum Thema im Lichte der jüngsten Rechtsprechung und weiterer Quellen zusammen und kommt zum Schluss, dass die entsprechenden Personen als Unselbstständigerwerbende zu qualifizieren sind.

Inhaltsverzeichnis

  • Ausgangspunkt und Überblick
  • Teil 1: Das «Modell Uber», Vertragsverhältnisse und Richtlinien
  • 1. Vertragliche Grundlagen und Vertragsverhältnisse
  • 2. Exkurs: Uber Pop in der Schweiz nicht mehr verfügbar
  • 3. Vertragliche Richtlinien und Empfehlungen für Uber-Fahrer
  • Teil 2: Sozialversicherungsrechtliches Unterstellungsrecht
  • 1. Dreigeteilte Grundordnung
  • 2. Begriff der Erwerbstätigkeit
  • 3. Tätigkeitsspezifisches Beitragsstatut
  • 4. Abgrenzung selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit
  • 4.1 Im Allgemeinen
  • 4.2 Exkurs: Auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleistete Arbeit
  • 4.3 Geltende Abgrenzungskriterien und Methodik
  • Teil 3: Qualifikation der Erwerbstätigkeit der Uber-Fahrer
  • 1. Unternehmerisches Risiko der Uber-Fahrer
  • 1.1 Massgeblichkeit des Kriteriums bei Uber-Fahrern?
  • 1.2 Erhebliche Investitionen
  • a) Anschaffung eines Fahrzeuges
  • b) Unterhalt des Fahrzeuges
  • 1.3 Beschäftigung von eigenem Personal
  • 1.4 Eigene Geschäftsräumlichkeiten
  • 1.5 Inkassorisiko (Delkredererisiko)
  • 1.6 Tragung von Unkosten
  • 1.7 Verlustrisiko
  • 1.8 Auftreten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
  • 1.9 Akquise von Aufträgen / Werbung für Neukunden
  • 1.10 Zwischenfazit: Unternehmerisches Risiko
  • 2. Arbeitsorganisatorische Abhängigkeit
  • 2.1 Bedeutung und Teilgehalte des Kriteriums
  • 2.2 Weisungsbefugnis
  • a) Umstrittener Punkt
  • b) Art und Umfang der Weisungen
  • aa) Weisungen zum Fahrer
  • bb) Weisungen zum Fahrzeug
  • cc) Weisungen zum «Procedure»
  • 2.3 Kontrolle der Weisungen
  • a) Kontrolle durch Mitwirkungspflicht und Background Checks
  • b) Kontrolle durch GPS Überwachung
  • c) Kontrolle durch das Bewertungssystem
  • 2.4 Zwischenfazit: Weisungsbefugnis
  • 2.5 Unterordnung / Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation
  • a) Kein eigenes Inkasso
  • b) Keine Mitsprache bei der Preisbildung
  • c) Hohe Flexibilität bei Arbeitszeit und Ort
  • d) Uber-Fahrer weiss nicht, wohin die Reise geht
  • e) Mitwirkung der Fahrer bei der Qualitätssicherung von Uber
  • f) Möglichkeit der beidseitigen Vertragsauflösung innert kurzer Frist
  • 2.6 Kein Konkurrenzverbot
  • 2.7 Zwischenfazit: Arbeitsorganisatorische Abhängigkeit
  • 3. Sozialversicherungsrechtliche Gesamtbeurteilung
  • Teil 4: Zusammenfassendes Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.