Erläuterung und Würdigung des Bundesgerichtsentscheids 5A_816/2019 vom 25. Juni 2021
Tanja Coskun-Ivanovic
Zitiervorschlag: Tanja Coskun-Ivanovic, Der Steueranteil im Barunterhalt des Kindes, in: Jusletter 15. November 2021
Das Bundesgericht hat sich im Urteil 5A_816/2019 vom 25. Juni 2021 für eine Methode zur Ausscheidung eines Steueranteils im familienrechtlichen Existenzminimum des Kindes entschieden. Damit ist es einen weiteren Schritt in Richtung schweizweiter Vereinheitlichung der Kindesunterhaltsberechnung gegangen. Der Beitrag enthält eine Zusammenfassung dieses Urteils, konkrete Berechnungsbeispiele und Hinweise auf Stolpersteine für Praktiker.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Berechnung des Steueranteils des Kindes in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts
2.1. Sachverhalt
2.2. Erwägungen des Bundesgerichts
3. Bemerkungen
3.1. Berechnungsbeispiele bei bekannten Berechnungsparametern
3.2. Ermittlung der Berechnungsparameter
3.3. Würdigung
4. Fazit
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