Gesetz über Vorläuferstoffe für Explosivstoffe tritt in Kraft
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Erwerb durch Privatpersonen von Substanzen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, geregelt. Auf dem Schweizer Markt sind rund 100 Produkte, die solche Substanzen enthalten, von der Regulierung betroffen. Je nach Substanz und Konzentration ist für den Erwerb dieser Produkte künftig eine Bewilligung erforderlich, die von fedpol ausgestellt wird. Diese Bewilligung ist in der Regel drei Jahre lang gültig.
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