Choreograph wegen Schändung rechtskräftig verurteilt
BGer – Die Verurteilung des Choreografen und ehemaligen Leiters eines Genfer Tanz-Ensembles ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Es hat den Mann der Schändung für schuldig befunden. (Urteil 6B_782/2022)
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