Jusletter

Entwicklung in der Gesetzgebung und Gesetzesqualität, 1972–2022

Eine empirische Analyse ausgewählter Indikatoren zum internationalen Recht und Bundesrecht

  • Autoren/Autorinnen: Kerstin Noëlle Vokinger / David Schneider
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Rechtsgeschichte, Staatsorganisation und Behörden, Europarecht und Internationales Recht, Informatik und Recht
  • DOI: 10.38023/ce7b01e5-3eca-47a9-8197-c66ffa457095
  • Zitiervorschlag: Kerstin Noëlle Vokinger / David Schneider, Entwicklung in der Gesetzgebung und Gesetzesqualität, 1972–2022, in: Jusletter 18. Dezember 2023
Wie hat sich die Qualität unserer Erlasse zwischen 1972 und 2022 entwickelt? Dieser Frage wird in diesem Beitrag anhand verschiedener Indikatoren (Quantität, Länge, Dynamik, Expertise) in einer empirischen Analyse nachgegangen. Das Ziel unserer Studie ist, mit den Ergebnissen einen empirischen Beitrag zu den rechtswissenschaftlichen und politischen Diskussionen in der Schweiz über die Qualität der Gesetzgebung zu leisten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Gegenstand der Untersuchung und Methodik
  • 2.1. Gegenstand der Untersuchung
  • 2.2. Datenquellen und -extraktion
  • 2.3. Statistische Analyse
  • 3. Ergebnisse
  • 3.1. Quantität: Anzahl in Kraft stehender Erlasse zwischen 1972 und 2022
  • 3.2. «Länge der Erlasse»: Länge (Wörter und Artikel) der in Kraft stehenden Erlasse (Bundesverfassung und Bundesgesetze) zwischen 2002 und 2022
  • 3.3. Dynamik: Zeit zwischen den Revisionen von Erlassen zwischen 1972 und 2022
  • 3.4. Expertise: Initiierung neuer Erlasse oder Totalrevisionen von Bundesgesetzen zwischen 1972 und 2022
  • 3.5. Limitationen
  • 4. Fazit

1 Kommentar

  • 1

    Sachkunde der legiferierenden Verwaltung

    In Rz. 22 findet sich die folgende Aussage (mit Hinweis auf Müller/Uhlmann, 3. Aufl., S. 353): "Die Verwaltung zeichnet sich grundsätzlich durch Sachkunde und Erfahrung aus.* Dies ist eine Behauptung bzw. Annahme, die empirisch nie überprüft wurde. Als externer Experte erhält man leider zunehmend den Eindruck, dass es an der notwendigen Sachkunde fehlt; das hat auch mit zunehmenden personellen Fluktuationen in den öffentlichen Verwaltungen zu tun. Die Sachkunde ist je nach Verwaltungseinheit oft sehr unterschiedlich. Mit dem Beizug von Fachrkräften aus der die Gesetzgebung vollziehenden Fachwelt (z.B. kantonale und kommunale Verwaltungen, Industrie- und Gewerbe, Hochschulen, ...) kann oft einiges an Fachwissen hinzugewonnen und eine umsetzbare Gestzgebung geschaffen werden. Ein wesentliches Kriterium für eine "gute Gesetzgebung" ist somit das Mitwirken einer Expertenkommission bzw. einer Facharbeitgruppe am Rechtsetzungsprozess.

    avatarDaniel Kettiger18.12.2023 16:02:01Antworten

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