Demenz, Urteilsfähigkeit und Sterbewunsch
Gemäss «Alzheimer Schweiz» sind in der Schweiz aktuell 148‘000 Personen an Demenz erkrankt. Die Demenzdiagnose stellt sowohl für die betroffenen Personen wie auch für die Angehörigen weitreichende und existenzielle Fragen in den Raum. Mit Blick auf die kontinuierliche Abnahme der Urteilsfähigkeit müssen Wünsche und Anordnungen frühzeitig in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Dieser Beitrag rückt den Sterbewunsch von Demenzpatientinnen und -patienten in den Fokus und zeigt die Grenzen der Patientenverfügung vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts und der strafrechtlichen Regelungen auf.
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