Die Stellung der Eigentümer bei der Mehrwertabgabe
Mit besonderem Blick auf die Mehrwertabgabepflicht bei besonderen Eigentumskonstellationen
Seit dem Inkrafttreten der Art. 5 Abs. 1bis bis Art. 5 Abs. 1sexies RPG im Jahr 2014 haben viele Kantone die bundesrechtlichen Vorgaben auf kantonaler Ebene umgesetzt und (revidierte) Bestimmungen zur Mehrwertabgabe erlassen. In diesem Beitrag betrachten Corina Berger und Oliver Reinhardt die Stellung der Eigentümer bezüglich der Mehrwertabgabe und fokussieren sich dabei auf besondere Eigentumskonstellationen.
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