Was nicht Unfall ist, ist Krankheit
Bei Zweifeln darüber, ob ein Unfall oder eine Krankheit vorliegt, hat die Krankenkasse die versicherten Leistungen vorläufig auszurichten. Daraus folgt aus Sicht des Bundesgerichts, dass ein Versicherter auch dann Ansprüche gegen den Krankentaggeldversicherer geltend machen kann, wenn er die Krankheitsursache nicht nachweist. In diesem Fall trifft den Krankenversicherer die Beweispflicht, dass es sich um einen unfallbedingten Schaden und nicht um eine Krankheit handelt. Zudem verliert ein Arbeitnehmer seine Taggeldansprüche nicht ohne weiteres, wenn er ein Arztzeugnis nicht rechtzeitig beigebracht hat.
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