Steuerbefreite Post?
Einstweilen offen gelassene Frage
Das Bundesgericht lässt die Frage einstweilen offen, ob die Post auch nach der Privatisierung grundsätzlich von Handänderungssteuern befreit bleibt, wie dies Art. 10 des Garantiegesetzes für den Bund und seine Anstalten vorsieht (vgl. BGE 111 Ib 6 E.4). Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden war im Zusammenhang mit einem Grundstückshandel in Davos zum Schluss gelangt, die Rechtsprechung zur Steuerbefreiung der Post sei überholt, seit diese in Teilbereichen zu privaten Anbietern in Konkurrenz steht. Die Steuerbefreiung brächte der privatisierten Post einen Wettbewerbsvorteil, der sich nicht mit dem Verfassungsrecht der Wirtschaftsfreiheit vertrage (Art. 27 Bundesverfassung).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire