Bestätigter Schuldspruch gegen Jürg Stäubli
Der gescheiterte Financier Jürg Stäubli ist von der Strafjustiz des Kantons Genf zu Recht wegen Anstiftung zum Diebstahl zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen verurteilt worden. Dies geht aus einem anonymisierten Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich indes auf den nicht nur in der Westschweiz sattsam bekannten Spekulanten beziehen muss.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire