Bestätigter Schuldspruch gegen Jürg Stäubli
Der gescheiterte Financier Jürg Stäubli ist von der Strafjustiz des Kantons Genf zu Recht wegen Anstiftung zum Diebstahl zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 45 Tagen verurteilt worden. Dies geht aus einem anonymisierten Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich indes auf den nicht nur in der Westschweiz sattsam bekannten Spekulanten beziehen muss.
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