Zusammenspiel erbrechtlicher und sonstiger durch den Tod ausgelöster Ansprüche
Nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts fallen die Leistungen der Säule 2a und 2b sowie Freizügigkeitsleistungen nicht in den Nachlass (BGE 129 III 305). Dieser Beitrag versucht die Beziehung verschiedener Rechtsgebiete zum Erbrecht darzustellen unter Berücksichtigung dieses Bundesgerichtsentscheides. Im Rahmen der Darstellung der Freizügigkeitsleistungen wird versucht eine mögliche Auslegung der eher problematischen Begünstigtenordnung von Art. 15 FZV zu geben. Daneben werden die 2. und 3. Säule sowie die wichtigsten Versicherungen nach VVG auf ihre Beziehung zum Erbrecht hin untersucht. Dieser Beitrag soll einen Überblick über das Zusammenspiel verschiedener, durch den Tod ausgelöster Ansprüche zum Erbrecht geben, nicht zuletzt anhand einer grafischen Darstellung, sowie einer Literaturübersicht.
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