Secret professionnel et surveillance des télécommunications
Die Echtzeit-Überwachung der Telekommunikation kann Berufsgeheimnisse gefährden, wenn sie Personen betrifft, die selber Berufsgeheimnisträger sind oder die mit Berufsgeheimnisträgern kommunizieren. Zwar enthält das BÜPF Bestimmungen zur Beschränkung solcher Berufsgeheimnisverletzungen, jedoch sind diese nicht besonders zufrieden stellend. Daher sollte trotz des für das Jahr 2011 vorgesehenen Inkrafttretens der StPO und der damit einhergehenden Änderungen schon jetzt nach anderen Lösungen gesucht werden.
Table des matières
- I. Introduction
- II. Déroulement de la surveillance
- III. Situation actuelle
- 1. Personne surveillée tenue au secret professionnel
- 2. Communications entre la personne surveillée et un détenteur du secret professionnel
- 3. Utilisation du raccordement surveillé par un tiers tenu au secret professionnel
- III. Quels changements à l’horizon 2011?
- 1. Différences entre LSCPT et CPP
- 2. Modifications souhaitables du CPP
- IV. Conclusion
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