Artikel 8 – das Kuckucksei im UWG
Bei der UWG-Revision (UWG) wurde Art. 8 UWG über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Konsumentenschutznorm umgestaltet. Prima vista kann sich ein KMU gegen missbräuchliche Geschäftsbedingungen eines Anbieters künftig nicht mehr auf Art. 8 UWG berufen. Doch dem Parlament unterlief ein folgenschwerer Lapsus.
Inhaltsverzeichnis
- I. Konsumentenschutz als Rettungsring für eine untergangsgefährdete Norm
- II. Wer sind die «Konsumentinnen und Konsumenten»?
- III. Orientierungsloser Gesetzgeber stochert im Nebel
- IV. Der «Konsument» ist nicht Alleinberechtigter aus Art. 8 UWG
- V. Schlussbemerkungen
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