Entwicklungen im schweizerischen Konsumrecht – Plädoyer für ein integrales Konsumschutzgesetz
Die gesetzlichen Normen zum Konsumvertragsrecht sind in der Schweiz auf die gesamte Rechtsordnung verteilt: Bis heute sind bereits zwei Dutzend Konsumschutzbestimmungen in das OR und UWG eingefügt worden – Tendenz steigend. In einem entwicklungsgeschichtlichen Streifzug analysieren die Autoren die systematische Platzierung der business-to-consumer-Regeln und plädieren für eine Neuordnung des gesamten konsumrelevanten Vertragsrechts in einem eigenen Konsumschutzgesetz. Ein ausgearbeitetes «Muster-Konsumschutzgesetz» ist dem Beitrag beigefügt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Entwicklungen des Konsumschutzes im schweizerischen Vertragsrecht
- 1. Im OR
- 2. In Spezialgesetzen
- 2.1 Im UWG
- 2.2 Im KKG
- 2.3 Im PauRG
- III. Gegenwärtiger Stand des EU-Konsumschutzes im Vertragsrecht im Vergleich zur Schweiz
- IV. Assessment I: Wünschbarkeit einer Ausgliederung des Konsumschutzrechts aus dem OR
- 1. «Umsetzung» von EU-Konsumschutzrecht im OR
- 2. «Umsetzung» von EU-Konsumschutzrecht in Spezialgesetzen
- 3. Platzierung von OR in Spezialgesetzen
- 4. Zwischenfazit
- V. Assessment II: Wünschbarkeit eines Konsumschutzgesetzes
- 1. Vorteile
- 1.1 Gewinn an Übersichtlichkeit für Konsumenten und Unternehmen
- 1.2 Steigerung der Flexibilität und Effizienz bei (künftigen) Gesetzesrevisionen
- 1.3 Verbesserung der Kohärenz zwischen den Rechtsmaterien
- 2. Systematischer Aufbau
- 2.1 «Allgemeiner Teil»
- 2.2 «Besonderer Teil»
- VI. Schlussfazit
- VII. Annex: «Muster-Konsumschutzgesetz»
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare