Après l’arrêt Gross c/ Suisse…
Que faut-il faire ?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte im Jahr 2013 die Schweiz aufgrund eines an die Grosse Kammer weitergezogenen Urteils. Das Urteil des EGMR basiert auf einer Theorie der Rechtsquellen die – nach Meinung des Autors – abzulehnen ist. Gemäss dem Autor ist es unzulässig, dass das Autonomieprinzip im Rahmen der Beihilfe zur Selbsttötung wirksam nur durch eine formelle Rechtsnorm eingeschränkt werden kann. (sk)
Table des matières
- I. Préliminaires
- II. Les motifs invoqués par la décision du 14 mai 2013
- III. Droit et non-droit
- IV. Conjonction des normes éthiques et juridiques en matière d’assistance au suicide
- V. Que faut-il faire de l’arrêt Gross ?
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