Die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im Grenzraum
Einige verfassungsrechtliche Gedanken zur laufenden Zollgesetzrevision
Seit Inkrafttreten des Zollgesetzes (ZG) im Jahr 2007 sind in der Praxis einige Mängel und Lücken festgestellt sowie Anliegen formuliert und Erkenntnisse gewonnen worden, die einer gesetzlichen Neuregelung bedürfen. Die Teilrevision des Zollgesetzes betrifft insbesondere auch die Wahrnehmung sicherheitspolizeilicher Aufgaben durch die Eidgenössische Zollverwaltung (Art. 96 ZG) und die Präzisierung der Bestimmung über die Übernahme kantonaler polizeilicher Aufgaben (Art. 97 ZG). Die Autoren untersuchen Art. 96 f. VE-ZG auf ihre Verfassungsmässigkeit und setzen sich mit der in Art. 97 VE-ZG vorgesehenen vertraglichen Rückübertragung von kantonalen Zuständigkeiten an den Bund auseinander.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung im Bereich der inneren Sicherheit
- A. Grundsatz: System der Einzelermächtigung des Bundes
- B. Polizeihoheit der Kantone
- C. Interkantonale Zusammenarbeit (Konkordate)
- III. Zur Eignung von Art. 57 Abs. 2 BV als zollgesetzliche Kompetenznorm
- IV. Übertragung kantonalpolizeilicher Aufgaben an den Bund
- A. Allgemeines
- B. Rechtsnatur der in Art. 97 VE-ZG vorgesehenen Vereinbarung zwischen EZV und Kantonen
- C. Vertragsabschlusskompetenz von Bund und Kantonen
- D. Vereinbarungen im Sinne von Art. 97 VE-ZG
- E. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Rückübertragung kantonaler Aufgaben nach Art. 97 VE-ZG
- V. Schlussfolgerungen
- VI. Ausblick
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