Schutz von Schweizer Konsumenten vor absoluten Gebietsabreden
Zum BMW-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Am 13. November 2015 wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen BMW gegen WEKO eröffnet, worin es seine Elmex-Rechtsprechung zur Erheblichkeit vertikaler Abreden und zur extraterritorialen Anwendung des KG bestätigt. Im Zentrum stehen die Ausführungen zur Frage, ob das Merkmal der Erheblichkeit in Art. 5 Abs. 4 KG – wie vom Gesetzgeber gewollt – in europakompatibler Weise auszulegen ist, oder ob es einen Schweizer Sonderweg geben soll. Verschiedene Spruchkörper des Gerichts haben sich dazu in den letzten zwei Jahren auf unterschiedliche Weise geäussert. Das BMW-Urteil steht, wie die Elmex-Urteile, für einen europakompatiblen Ansatz.
Inhaltsverzeichnis
- I. Verfahren vor der WEKO
- II. Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
- 1. Einleitende Bemerkungen
- 2. Rüge der Verletzung der Unschuldsvermutung
- 3. Rüge der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes
- 4. Fehlerhafte Prüfung der Erheblichkeit?
- a. Allgemeines
- b. Umstossen der Vermutung
- c. Was heisst Erheblichkeit?
- d. Art. 5 KG und die Effizienzgründe
- 5. Konkretisierung des Merkmals der Erheblichkeit
- a. Wortlaut des KG
- b. Historischer Gesetzgeber
- c. Rechtslage in der EU
- d. Lehre
- e. Rechtsprechung
- III. Bestätigung der GABA-Rechtsprechung zur Erheblichkeit
- IV. Bestätigung der GABA-Rechtsprechung zum Auswirkungsprinzip
- V. Schluss
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