Bauablaufstörung – Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung (Verletzung von Mitwirkungspflichten)
Urteil des Bundesgerichts 4A_507/2015 vom 19. Februar 2016
Bei grösseren Bauprojekten werden Nachtragsforderungen von Unternehmern in der Regel einvernehmlich bereinigt. Es gibt daher relativ wenige Präjudizen, an denen sich die Baubeteiligten zuverlässig orientieren könnten. Ein Urteil des zürcherischen Handelsgerichtes vom 4. August 2015, welches vom Bauherrn angefochten wurde, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, zu einigen wichtigen Aspekten Stellung zu beziehen, wenn es um den Anspruch des Unternehmers auf Mehrvergütung infolge einer Bauablaufstörung geht. Im zu beurteilenden Fall ging es u. a. um die Rechtsfrage, ob ein Bauherr Mitwirkungspflichten verletzt, wenn er einseitig den Bauvorgang verändert und das Bauprogramm verschiebt und dem Unternehmer dadurch Mehraufwand verursacht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zum Sachverhalt:
- 2. Das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich:
- 3. Der Entscheid des Bundesgerichts:
- 4. Bemerkungen:
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