Ist Art. 377 OR Rücktritt des Bestellers gegen Schadloshaltung dispositives oder zwingendes Recht?
Im Beitrag wird untersucht, ob Art. 377 OR, wonach die Bestellerin oder der Besteller eines unvollendeten Werks gegen Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann, dispositives oder zwingendes Recht ist. Diesbezüglich wird dargelegt, dass sich die Antwort darauf nicht aus den üblichen Auslegungselementen erschliesst, sondern sich aus einer verfassungskonformen Auslegung sowie aus dem Grundsatz der Vertragstreue ergibt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Diskussion der Rechtsnatur von Art. 377 OR
- A. Lehrmeinungen
- B. Eigener Ansatz
- 1. Grammatikalische Auslegung
- 2. Historische Auslegung
- 3. Systematische Auslegung
- 4. Teleologische Auslegung
- 5. Rechtsvergleichung
- 6. Massgebende Auslegungsüberlegungen
- III. Zusammenfassung
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