Twitter und Persönlichkeitsschutz
Bemerkungen zu den Urteilen des Bundesgerichts betreffend die Berichterstattung zum «Kristallnacht-Tweet» (5A_975/2015 und 5A_195/2016 vom 4. Juli 2016)
In zwei kürzlich ergangenen Urteilen hat sich das Bundesgericht mit dem sog. «Kristallnacht-Tweet» eines SVP-Ortspolitikers beschäftigt, das im Jahr 2012 für eine Medienkontroverse gesorgt hat. Das Bundesgericht befasst sich mit der Figur der relativen Person der Zeitgeschichte und hält fest, dass sich auch Privatpersonen bei Persönlichkeitsverletzungen auf einen diesbezüglichen Rechtfertigungsgrund berufen können. Ausserdem hat es klargestellt, dass Nachrichten auf Twitter in der Regel öffentlich sind. Die Autoren analysieren die beiden Urteile und setzen sich mit den aus medienrechtlicher Sicht relevanten Erwägungen auseinander.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Urteile des Bundesgerichts 5A_975/2015 sowie 5A_195/2016 vom 4. Juli 2016
- 1. Ausgangslage, Sachverhalte, Prozessgeschichte
- a. Allgemeines
- b. Sachverhalt 5A_195/2016 (Hans Stutz)
- c. Sachverhalt 5A_975/2015 (AZ Zeitungen AG)
- 2. Erwägungen des Bundesgerichts in 5A_195/2016 (Hans Stutz)
- 3. Erwägungen des Bundesgerichts in 5A_975/2015 (AZ Zeitungen AG)
- III. Bemerkungen
- 1. Besonderheiten der Internet-Publikation
- 2. Person der Zeitgeschichte
- 3. Tweets und deren Öffentlichkeit
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