Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Betreibungs- und Insolvenzverfahren
Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen werden nach einem bisher weltweit akzeptierten Verständnis auch in der Schweiz nicht vollstreckt. Dieses Verständnis widerspricht dem ansonsten im Betreibungs- und Insolvenzverfahren gemäss SchKG herrschenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger, können doch inländische öffentlich-rechtliche Forderungen schweizweit vollstreckt werden. Allerdings ist die Schweiz vereinzelt staatsvertragliche Verpflichtungen eingegangen, welche die Vollstreckung ausländischer öffentlich-rechtlicher Forderungen in der Schweiz zulassen. Ob diese Ausnahmen irgendwann zur Regel werden, wird die Zukunft zeigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Grundsatz: Rechtliche Gleichbehandlung der in- und ausländischen Gläubiger
- 3. Ausnahme: Ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen
- 3.1. Einführung
- 3.2. Ausnahme in den «Bilateralen I»: Beitragsforderungen von ausländischen Sozialversicherungsträgern
- 3.3. Ausnahme im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
- 3.4. Ausnahme in den «Bilateralen II»: Betrugsbekämpfungsabkommen
- 3.5. Weitere Ausnahmen?
- 4. Ausblick
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