Der Grundbedarf in der Sozialhilfe: Von der Wissenschaft zur Willkür
Der sozialhilferechtliche Grundbedarf wird von der SKOS und den Kantonen immer mehr nach rein politischen und teilweise sachfremden Kriterien festgelegt. Er hat sich von den ursprünglichen statistischen Grundlagen entkoppelt. Die Folge ist ein negativer Sozialhilfewettbewerb unter den Kantonen. Dabei ist der Grundbedarf nichts weniger als die frankenmässige Konkretisierung der Menschenwürde. Deshalb darf er nicht «freihändig» und «ins Blaue hinein» festgelegt werden. Nun werden die Gerichte die zulässigen Unterscheidungskriterien festlegen und allenfalls sogar eine betragliche Untergrenze für das soziale Existenzminimum ziehen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Soziales Existenzminimum und Menschenwürde
- 2. Der Grundbedarf war ursprünglich eine empirische Grösse
- 3. Exkurs: Vom «faulen Beat» zur Revision der SKOS-Richtlinien
- 4. SKOS-Grundbedarf heute: politisch und verhandelbar
- 5. Kreative Kantone
- 6. Trend zur Beliebigkeit
- 7. Blick ins Ausland, zum High Court und zum Bundesverfassungsgericht
- 8. Der Grundbedarf ist eine empirisch zu ermittelnde, keine politisch frei wählbare Grösse
- 9. Sozialhilfe ist mehr als Dauer-Nothilfe
- 10. Wirksamer Rechtsschutz wird immer wichtiger
- 11. Fazit: Plädoyer für eine faktenbasierte Bestimmung des Grundbedarfs
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