Haftung und Versicherung des nicht in der Schweiz niedergelassenen Zahnarztes
Die Autoren prüfen die Durchsetzung von Haftungsansprüchen von Patienten gegenüber Zahnärzten, die sich nur temporär in der Schweiz aufhalten, nach geltender Ordnung. Sie zeigen auf, dass solche Ärzte bereits heute einem Versicherungsobligatorium unterliegen und Schadenersatzansprüche der Patienten durch Art. 60 VVG gesichert sind. Eine grundlegende Veränderung des Haftpflicht- und Versicherungssystems – insbesondere durch die Einführung eines direkten Forderungsrechts gegen Haftpflichtversicherer – wäre verfehlt. Das bestehende kantonale Aufsichtsrecht erlaubt, die durch das Freizügigkeitsabkommen für Patienten neu geschaffenen Gefahrenpotentiale zu beherrschen.
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung
- 1. Ausgangslage
- 1.1. Die Nachfrage nach kostengünstigen Zahnbehandlungen
- 1.2. Praktische Probleme bei vorübergehend anwesenden Zahnärzten
- 1.3. Rechtliche Fragen bei vorübergehend im Kantonsgebiet anwesenden Zahnärzten
- 2. Haftungs- und Deckungslücken oder prozessuale Probleme?
- 2.1. Die Haftung des Zahnarztes
- 2.2. Patientenanspruch und Haftpflichtversicherung
- 3. Dienstleistungsfreiheit und kantonale Aufsicht
- 4. Zweck und Ausgestaltung der obligatorischen Haftpflichtversicherung
- 4.1. Natur und Gegenstand der Haftpflichtversicherung
- 4.2. Die Pflicht des zugelassenen Zahnarztes eine Versicherung für die (bewilligte) Tätigkeit abzuschliessen
- 4.3. Der Ruf nach einem direkten Forderungsrecht (actio directa) gegen den Versicherer
- 4.4. Das direkte Forderungsrecht und gegenseitige Pflichten der Beteiligten
- 4.4.1. Die Abwehrpflicht des Versicherers
- 4.4.2. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten
- 4.4.3. Direktes Forderungsrecht und Nachweis der Haftung
- 5. Kantonale Aufsicht über die zugelassenen Ärzte, insbesondere über temporär dienstleistende Zahnärzte
- 5.1. Im Allgemeinen
- 5.2. Die besondere Lage bei nicht-niedergelassen Zahnärzten nach dem Freizügigkeitsabkommen
- 5.2.1. Freizügigkeit und temporäre Tätigkeit
- 5.2.2. Freizügigkeit und kantonale Aufsicht
- 5.2.3. Der Inhalt der kantonalen gesundheitspolizeilichen Kompetenzen bei temporär tätigen Zahnärzten
- 5.2.4. Ablauf und Umfang des Meldeverfahrens
- 5.2.5. Inhalt der temporären Zulassung
- 5.3. Versicherungspflicht für Zahnärzte nach Art. 40 lit. h MedBG
- 5.3.1. Im Allgemeinen
- 5.3.2. Versicherung der temporär tätigen Zahnärzte
- 5.4. Verhältnis der zugelassenen Tätigkeit zum Versicherungsschutz
- 6. Schadenbehandlung und Feststellung der Haftung
- 7. Umfang der Haftpflichtversicherungsdeckung
- 8. Verfahrensmässiger Zugriff auf den behandelnden Zahnarzt
- 9. Zweck und Funktion von Art. 60 VVG im Sonderfall des verschwundenen haftpflichtigen Schädigers
- 9.1. Inhalt von Art. 60 VVG
- 9.2. Zweck und Funktion des Pfandrechtes nach Art. 60 Abs. 1 VVG
- 9.3. Durchsetzung der Schadenersatzforderung gegenüber dem verschwundenen Zahnarzt
- 9.3.1. Aus Sicht des Versicherers
- 9.3.2. Aus Sicht des Anspruchstellers
- 10. Aufsichtsrecht und Schlichtungsverfahren bei der kantonalen Aufsichtsbehörde bzw. der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO)
- 11. Schlussfolgerungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare