Zum Verbot des reinen Erfolgshonorars für Prozessanwälte
Im Lichte der aktuellen Diskussion über die zu hohe Prozesskostenhürde in der Schweiz fragt sich, weshalb am Verbot von reinen Erfolgshonoraren festgehalten wird, obwohl es Inhabern von aussichtsreichen Forderungen ohne dieses Verbot unter Umständen möglich wäre, Forderungsprozesse mit einem viel tieferen Kostenrisiko zu führen. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Artikel trotz bereits diversen Beiträgen in der Lehre zum vorliegenden Thema ein weiteres Mal untersucht, ob das Verbot von reinen Erfolgshonoraren im Bereich von Forderungsprozessen gerechtfertigt ist und an diesem festgehalten werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Diskussion
- A. Rechtsprechung
- B. Lehre
- C. Eigener Ansatz
- 1. Allgemeine Gedanken zum relevanten Prüfungsmassstab
- 2. Zum Aspekt der Unabhängigkeit des Anwalts
- 3. Zum Aspekt der Übervorteilung des Klienten
- 4. Zur Frage der Verhältnismässigkeit
- 5. Schlussfolgerung
- III. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare