Rechtsprechung lässt Unfallopfer und Patienten im Regen stehen
Zur zunehmend eingeschränkten Versicherungsdeckung und erschwerten Anspruchsdurchsetzung im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht
Vor gut zehn Jahren habe ich mich als frischgebackener Anwalt entschieden, Unfallopfer und Patienten zu vertreten: Vom Schicksal Getroffene gegen finanzstarke, mächtige Versicherungen zu vertreten, und im Idealfall etwas mehr Gleichgewicht und Gerechtigkeit zu bewirken, das waren Motivation und sinnvolle Arbeit. Die Entwicklung der letzten Jahre weckt Zweifel, ob Versicherungsdeckung und Rechtsschutz für diese Personengruppe – zu der wir potenziell alle zählen – noch gewährleistet sind. Verantwortlich dafür ist grossteils die jüngere Rechtsprechung. Nachstehend werden einige problematische Urteile dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Bedürftigkeit behindert Rechtsdurchsetzung
- 2. Zulässige negative Feststellungswiderklage killt Teilklage
- 3. Beweisvorteil für Ärzteschaft im Arzthaftpflichtprozess
- 4. Illegale Observation durch Sozialversicherung verwertbar
- 5. Faktisch keine Ergebnisoffenheit trotz BGE 141 V 281
- 6. UVG-Adäquanz bei HWS-Distorsionstrauma und psychischen Unfallfolgen praktisch nie erfüllt
- 7. Fiktion des ausgeglichenen Arbeitsmarkts verhindert Renten
- 8. Prozessuale Bevorzugung der Sozialversicherung
- 9. Strenge Gerichtspraxis betreffend Ausstand von Sozialversicherungs-Gutachtern
- 10. Fazit
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