Die Teilnahme an der Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren
In der Gerichtspraxis wird die Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren nach Art. 358 ff. StPO häufig ungeachtet der beantragten Strafe in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Praxis teilweise geltendem Recht widerspricht, und unterzieht die für diese Praxis sprechenden Überlegungen einer kritischen Würdigung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Fragestellung
- II. Gesetzmässigkeit
- 1. Beschuldigte Person
- 2. Verteidigung
- 3. Staatsanwaltschaft
- III. Verhältnismässigkeit
- IV. Fazit
- V. Ausblick
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