Die Tragweite des Institutionellen Abkommens im Bereich der Arbeitnehmerentsendung
Am 7. Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurf des Institutionellen Abkommens Schweiz – EU (InstA). Seitdem werden diverse Aspekte des InstA intensiv diskutiert, wobei u.a. die Frage nach den Implikationen des InstA für das Entsenderecht in der Schweiz breiten Raum einnimmt. Nachfolgend wird die Tragweite des Entsenderechts in der Union skizziert, um auf dieser Grundlage den Implikationen des InstA für das Entsenderecht in der Schweiz nachzugehen. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass der diesbezügliche Handlungsspielraum der Schweiz deutlich weniger weit beschränkt wird als vielfach angenommen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Zur Regelung der Arbeitnehmerentsendung in der EU
- 1. Grundlagen der unionsrechtlichen Entsenderegelungen
- a. Zur Entsenderichtlinie 96/71
- b. Zur Durchsetzungsrichtlinie (RL 2014/67)
- c. Zum mitgliedstaatlichen Handlungsspielraum
- 2. Zur Reform der EU-Entsenderichtlinie 2018
- a. Zum Hintergrund
- b. Zu den wesentlichen Änderungen
- III. Zur Tragweite der unionalen Entsenderegelungen in der Schweiz
- 1. Zur Arbeitnehmerentsendung im Rahmen des FZA
- a. Allgemeine Grundlagen
- b. Die flankierenden Massnahmen
- 2. Zur Tragweite des Institutionellen Abkommens im Bereich der Arbeitnehmerentsendung
- 3. Konvergenzen und Divergenzen zwischen den flankierenden Massnahmen und dem unionalen Entsenderecht
- IV. Fazit
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