Völkerrechtliche Aufenthaltsansprüche von Menschenhandelsopfern
Strafverfahren in Menschenhandelsfällen sind sehr komplex und hängen stark von den Aussagen der ausländischen Opferzeuginnen und -zeugen ab. Bislang konnten aber Opfer von Menschenhandel, die sich im Asyl- und insbesondere im Dublin-Verfahren befinden, keine Aufenthaltsbewilligung während des Strafverfahrens erhalten und mussten die Schweiz trotz laufender Ermittlungen verlassen. Das Bundesgericht hat diese Praxis nun als völkerrechtswidrig taxiert, mit weitreichenden Auswirkungen für die Ausländer- und Asylbehörden. Der vorliegende Beitrag kontextualisiert den Entscheid und diskutiert seine Auswirkungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Kurswechsel durch das Bundesgericht
- 3. Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung im Strafverfahren
- 3.1. Kein Anspruch aus nationalem Recht
- 3.2. Anspruch aus Völkerrecht
- 4. Bewilligungserteilung an Opfer im Asylverfahren
- 5. Abschliessende Bemerkungen
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