Gleich wenig Alimente für alle Kinder
Kein Unterschied zwischen «unehelich» und «ehelich»
Gründet der unterhaltspflichtige Ehegatte im Verlaufe eines sich hinziehenden Scheidungsverfahrens mit einem anderen Partner eine neue Familie und hat fortan für zusätzliche Kinder aufzukommen, muss dem bei der vorsorglichen Regelung der Unterhaltspflicht Rechnung getragen werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, laut welchem die nachträglich ausserehelich geborenen Kinder gegenüber den aus der zu scheidenden Ehe hervorgegangenen Kindern nicht benachteiligt werden dürfen.
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