«Content is free» im Internet nur im Rahmen des Urheber- und Wettbewerbsrechts
Wie letzte Woche aus Österreich bekannt wurde, gewann die Austria Presse Agentur (APA) einen Prozess im Content-Streit gegen den Internet-Dienst pressetext.austria (pte). Die APA hatte der pte «Content- Piraterie» vorgeworfen und ausgeführt, dass diese Meldungen von anderen Agenturen und Medien ohne Verwertungsrechte übernommen habe. Das Handelsgericht Wien folgte nun uneingeschränkt der Argumentation der APA und sah im Zusammenhang mit dem pte-Angebot eine systematische Verletzung des österreichischen Urheberrechts und des Wettbewerbsgesetzes als gegeben. Der Entscheid ist im Internet im Wortlaut abrufbar.
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