Vermeintliche Drogengelder gestohlen
Viermonatige Gefängnisstrafe für Polizisten bestätigt
Da ein Polizist einen beschlagnahmten Geldbetrag nicht pflichtgemäss bei seiner Dienststelle abgegeben hatte, erfüllte er gemäss Bundesgericht den Tatbestand des Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 des Strafgesetzbuches. Es bestätigte eine viermonatige bedingte Gefängnisstrafe für einen Zürcher Stadtpolizisten, der vermeintliche Drogengelder in die eigene Tasche gesteckt hatte.
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