Abschleppgebühr zulässig
Abschleppen eines falsch parkierten Autos ist verhältnismässig
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Autohalters abgewiesen, mit der dieser sich darüber beklagte, dass ihm die Stadt Zürich eine Gebühr von 425 Franken für das Abschleppen seines vorschriftswidrig parkierten Autos auferlegt hatte.
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