Haschisch am Steuer
Im Zweifel ist Begutachtung geboten
Ein regelmässiger, aber kontrollierter und nicht übermässiger Konsum von Haschisch lässt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung für sich allein noch nicht den Schluss zu, die betreffende Person sei nicht mehr geeignet, ein Motorfahrzeug zu lenken (BGE 124 II 559 E.4). Hingegen kann laut einem neuen Urteil des Kassationshofs in Strafsachen der Umstand, dass jemand ein Auto lenkt, obwohl er auf Grund seines Cannabiskonsums nicht mehr fahrtüchtig ist, Anlass für die Anordnung einer medizinischen und psychologischen Begutachtung sein.
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