Domain-Name-Regelung in der Verordnung über die Adressierungselemente
Bekanntlich soll in der Schweiz die Vergabe von „.ch“- Domain-Namen nach dem Willen des BAKOM staatlich geregelt werden. Geplant ist allerdings nicht eine eigenständige neue Verordnung, sondern eine Ergänzung bzw. Revision der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) vom 6. Oktober 1997 (SR 784.104). Der Revisionsentwurf wird im vorliegenden Beitrag vollumfänglich wiedergegeben.
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