Musterprozess betreffend elektronische Medienspiegel
Gemäss einem noch nicht rechtskräftigen Zwischenentscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Mai 2001 haben sieben Verlagshäuser erfolgreich gegen die Media Monitoring Switzerland AG (MMS) wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt. Gestützt auf das Urteil ist es der MMS nicht mehr möglich, Kunden mit einem elektronischen Pressespiegel zu beliefern und nach individuellen Kundenwünschen Zeitungsartikel per e-Mail oder auf andere Weise zu vertreiben. Die Weiterführung des diesbezüglichen Angebotes der MMS („Media Clipping-Service“) bedarf somit der Einwilligung der Verleger. Die MMS unterzieht sich offenbar faktisch dem Entscheid. Das Urteil des Appellationshofes des Kantons Bern wird in einer Woche in Jusletter im Volltext wiedergegeben.
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