Wenn es eng wird an der Kreiseleinfahrt
Vortritt für die Fahrzeuge auf der linken Spur
Der Linksvortritt gilt nicht nur innerhalb eines Verkehrskreisels und zwischen mehreren darein mündenden Strassen, sondern laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auch auf einer mehrspurigen Strasse, die in einen Kreisel mündet. Das Problem des Vortritts stellt sich freilich nicht, wenn es innerhalb des Kreisels genau gleich viele Spuren gibt wie auf der einmündenden Strasse. In diesem Fall sind die Fahrzeuglenker an ihre Vorselektion gebunden und müssen innerhalb des Kreisels auf der gleichen (linken, rechten oder mittleren) Spur weiterfahren.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare