Doppelt verfassungswidrige Abwasserbeseitigungsgebühr
Eine für den Unterhalt des kommunalen Abwassersystems erhobene Benutzergebühr, die allein auf den Gebäudewert abstellt und der Menge des verschmutzten Wassers keine Rechnung trägt, erweist sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts als doppelt verfassungswidrig: Zum einen ist das aus dem Gebot der Rechtsgleichheit abgeleitete Äquivalenzprinzip verletzt (Art. 8 Bundesverfassung), und zum anderen liegt ein Verstoss gegen übergeordnetes Bundesrecht vor (Art. 49 Bundesverfassung).
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